Webdesign Definition / Lexikon Lizenz
Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, "es ist erlaubt"; PPA: licens, "frei") eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.
Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen.
Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel in der DDR die Spielerlaubnis für Musiker oder die UMTS-Mobilfunkrechte. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung. So z. B. bei der "Lizenz zum Töten" des fiktiven Agenten James Bond.
Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung "eine Lizenz erteilen". In missverständlicher Weise spricht man aber auch von lizenzieren, wenn man eine Lizenz beantragt oder erwirbt, beispielsweise in der Wendung "eine Software lizenzieren" (gemeint ist: "sich eine Software lizenzieren lassen"). Die Schreibweise lizensieren ist ein häufiger Rechtschreibfehler im Deutschen.
Umgangssprachlich werden im Deutschen auch Betriebszeugnisse und Berechtigungsscheine als "Lizenzen" bezeichnet. Häufig liegt das an einer fehlerhaften Übersetzung des englischen Wortes "licence". So ist zum Beispiel die englische driving licence keine Lizenz, sondern ein Berechtigungsschein (Führerschein und Fahrerlaubnis), wie auch die "Privatpilotenlizenz" (Privatpilotenschein) und die "Amateurfunklizenz" (Amateurfunkzeugnis).
Lizenzen im Urheberrecht
Das Urheberrecht ist durch internationale Übereinkommen (UN) und durch nationale Gesetzgebung geregelt. Auf den Verstoß gegen diese Regeln folgen Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers und auf Antrag strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Im Privatrecht regeln Kaufverträge, Leihverträge und spezielle Lizenzverträge die Rechte des Erwerbers und seine Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber.
Eine häufig angewendete Lizenzvergabe findet zwischen Rechteinhabern und Rechtenehmern bei der Übernahme und elektronischen Verbreitung von Veranstaltungen statt. Das sind alle Arten von Konzerten, Aufführungen, Sportereignissen usw. So haben z. B. die FIFA zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und die UEFA zur Fußball-Europameisterschaft 2008 Lizenzen zur Übertragung der Spiele auf Großbildleinwände für das "Public Viewing" vergeben. Grundsätzlich waren diese Lizenzen bei nichtkommerzieller Ausrichtung kostenlos. Kostenpflichtig wurden die Lizenzen, sobald ein kommerzieller Sponsor beteiligt war. Der häufig verwendete Terminus "Lizenzgebühr" ist hier falsch, weil es sich in der Regel um nichtstaatliche Vertragspartner gehandelt hat. Es handelt sich um einen Kauf von Rechten.
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